Fällt HS 8464 (Sägemaschinen für Steine, Keramik...) unter das CBAM?
Sägemaschinen für Steine, Keramik, Beton oder..., …
Für 2028 vorgeschlagen
Noch nicht. 2 KN-Codes der Position 8464 stehen im Vorschlag der Kommission, das CBAM ab dem 1. Januar 2028 zu erweitern.
Heute nicht erfasst, aber die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Produkt ab dem 1. Januar 2028 aufzunehmen. Das ist ein Vorschlag: Das Europäische Parlament und der Rat können ihn noch ändern.
Ab 2028 vorgeschlagen
| KN-Code | Produkt |
|---|---|
| 8464 10 | Sägemaschinen für Steine, Keramik, Beton oder Glas |
| 8464 90 | Andere Werkzeugmaschinen für Steine, Keramik, Beton oder Glas |
Was jetzt zu tun ist
Noch ist nichts zu zahlen. Abnehmer planen Verträge aber ein Jahr im Voraus; beginnen Sie deshalb jetzt mit Aufzeichnungen über Brennstoffe und Strom, und fragen Sie Ihre Stahl- oder Aluminiumlieferanten nach ihren Emissionsdaten.
Quellen: EU-Standardwerte (Implementing Regulation (EU) 2025/2621 Annex I/IV as corrected by (EU) 2026/1740 (Commission file v2, 6 Aug 2026)); European Commission proposal COM(2025) 989, Annex I (17 December 2025), procedure 2025/0419(COD). Der Vorschlag ist kein geltendes Recht. Keine Rechts- oder Zollberatung; siehe Haftungsausschluss.