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CBAM-Fristen und was jetzt zu tun ist

Wählen Sie Ihre Rolle, um die Termine zu sehen, die für Sie zählen. Laden Sie sie als Kalenderdatei herunter, mit einer Erinnerung vor jedem Termin.

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Was jetzt zu tun ist

Waren, die Sie 2026 liefern, zählen bereits. Berechnen Sie die CBAM-Kosten jedes Produkts, sammeln Sie Ihre Brennstoff- und Stromaufzeichnungen für 2026 und sprechen Sie jetzt mit einer akkreditierten Prüfstelle: Abnehmer werden geprüfte Werte deutlich vor September 2027 verlangen.

Funktioniert mit Google Kalender, Outlook und Apple Kalender. Enthält nur künftige Termine, jeweils mit einer Erinnerung 14 Tage vorher.

Nächste Termine

  1. 1. Januar 2027 · in 80 Tagen

    Aufschlag auf Standardwerte steigt auf 20 %

  2. 1. Februar 2027 · in 111 Tagen

    CBAM-Zertifikate gehen in den Verkauf

  3. 30. Juni 2027 · in 260 Tagen

    Empfehlung: Abnehmern geprüfte Werte für 2026 sendenEmpfehlung

Alle Termine

2026

  • 1. Januar 2026 · Vergangen

    Endgültiger CBAM-Zeitraum beginnt

    EU-Einführer zahlen CBAM für Waren, die ab diesem Datum eingeführt werden. Standardwerte tragen einen Aufschlag von 10 %, und Einführer ziehen 97.5 % des EU-Richtwerts ab.

2027

  • 1. Januar 2027

    Aufschlag auf Standardwerte steigt auf 20 %

    Für Waren, die ab 2027 eingeführt werden, tragen Standardwerte einen Aufschlag von 20 %, und Einführer ziehen 95 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also.

  • 1. Februar 2027

    CBAM-Zertifikate gehen in den Verkauf

    Zugelassene Anmelder können Zertifikate kaufen. Zertifikate für Einfuhren des Jahres 2026 werden zum Quartalsdurchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise bepreist.

  • 30. Juni 2027

    Empfehlung: Abnehmern geprüfte Werte für 2026 sendenEmpfehlung

    Keine gesetzliche Frist. Abnehmer erklären im September; senden Sie geprüfte Emissionen für die im Jahr 2026 gelieferten Waren deshalb bis Ende Juni, rechtzeitig, um die Standardwerte zu ersetzen.

  • 30. September 2027

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2026 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2026 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2028

  • 1. Januar 2028

    Aufschlag auf Standardwerte steigt auf 30 %

    Für Waren, die ab 2028 eingeführt werden, tragen Standardwerte einen Aufschlag von 30 %, und Einführer ziehen 90 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also.

  • 1. Januar 2028

    Vorschlag: CBAM wird auf nachgelagerte Produkte erweitertVorschlag

    Die Kommission hat vorgeschlagen, ab dem 1. Januar 2028 viele Produkte aufzunehmen, die überwiegend aus Stahl oder Aluminium bestehen, etwa Verbindungselemente, Maschinenteile und Haushaltsgeräte. Parlament und Rat können die Liste noch ändern.

  • 30. Juni 2028

    Empfehlung: Abnehmern geprüfte Werte für 2027 sendenEmpfehlung

    Keine gesetzliche Frist. Abnehmer erklären im September; senden Sie geprüfte Emissionen für die im Jahr 2027 gelieferten Waren deshalb bis Ende Juni, rechtzeitig, um die Standardwerte zu ersetzen.

  • 30. September 2028

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2027 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2027 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2029

  • 1. Januar 2029

    Abzug der kostenlosen Zuteilung sinkt auf 77.5 %

    Für Waren, die ab 2029 eingeführt werden, ziehen Einführer nur noch 77.5 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also erneut.

  • 30. Juni 2029

    Empfehlung: Abnehmern geprüfte Werte für 2028 sendenEmpfehlung

    Keine gesetzliche Frist. Abnehmer erklären im September; senden Sie geprüfte Emissionen für die im Jahr 2028 gelieferten Waren deshalb bis Ende Juni, rechtzeitig, um die Standardwerte zu ersetzen.

  • 30. September 2029

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2028 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2028 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2030

  • 1. Januar 2030

    Abzug der kostenlosen Zuteilung sinkt auf 51.5 %

    Für Waren, die ab 2030 eingeführt werden, ziehen Einführer nur noch 51.5 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also erneut.

  • 30. Juni 2030

    Empfehlung: Abnehmern geprüfte Werte für 2029 sendenEmpfehlung

    Keine gesetzliche Frist. Abnehmer erklären im September; senden Sie geprüfte Emissionen für die im Jahr 2029 gelieferten Waren deshalb bis Ende Juni, rechtzeitig, um die Standardwerte zu ersetzen.

  • 30. September 2030

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2029 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2029 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2031

  • 1. Januar 2031

    Abzug der kostenlosen Zuteilung sinkt auf 39 %

    Für Waren, die ab 2031 eingeführt werden, ziehen Einführer nur noch 39 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also erneut.

  • 30. September 2031

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2030 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2030 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2032

  • 1. Januar 2032

    Abzug der kostenlosen Zuteilung sinkt auf 26.5 %

    Für Waren, die ab 2032 eingeführt werden, ziehen Einführer nur noch 26.5 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also erneut.

  • 30. September 2032

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2031 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2031 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2033

  • 1. Januar 2033

    Abzug der kostenlosen Zuteilung sinkt auf 14 %

    Für Waren, die ab 2033 eingeführt werden, ziehen Einführer nur noch 14 % des EU-Richtwerts ab; die Kosten je Tonne steigen also erneut.

  • 30. September 2033

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2032 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2032 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

2034

  • 1. Januar 2034

    Kostenlose Zuteilung endet

    Ab 2034 können Einführer keine kostenlose Zuteilung mehr abziehen; CBAM wird dann auf alle grauen Emissionen gezahlt.

  • 30. September 2034

    CBAM-Erklärung für Einfuhren 2033 fällig

    Einführer geben die jährliche Erklärung für die im Jahr 2033 eingeführten Waren ab und geben die Zertifikate ab. Die geprüften Werte der Lieferanten müssen bis dahin vorliegen.

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Weitere kostenlose Tools

Termine: Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung. Erweiterung 2028: Vorschlag der Kommission COM(2025) 989, noch kein geltendes Recht. Mit „Empfehlung“ gekennzeichnete Termine sind unser Rat, keine gesetzlichen Fristen. Keine Rechtsberatung; siehe Haftungsausschluss.