Fällt HS 8454 (Konverter für Hüttenwerke und...) unter das CBAM?
Konverter für Hüttenwerke und Gießereien, …
Für 2028 vorgeschlagen
Noch nicht. 3 KN-Codes der Position 8454 stehen im Vorschlag der Kommission, das CBAM ab dem 1. Januar 2028 zu erweitern.
Heute nicht erfasst, aber die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Produkt ab dem 1. Januar 2028 aufzunehmen. Das ist ein Vorschlag: Das Europäische Parlament und der Rat können ihn noch ändern.
Ab 2028 vorgeschlagen
| KN-Code | Produkt |
|---|---|
| 8454 10 | Konverter für Hüttenwerke und Gießereien |
| 8454 20 | Gießformen für Ingots und Gießpfannen |
| 8454 30 | Gießmaschinen für Hüttenwerke und Gießereien |
Was jetzt zu tun ist
Noch ist nichts zu zahlen. Abnehmer planen Verträge aber ein Jahr im Voraus; beginnen Sie deshalb jetzt mit Aufzeichnungen über Brennstoffe und Strom, und fragen Sie Ihre Stahl- oder Aluminiumlieferanten nach ihren Emissionsdaten.
Quellen: EU-Standardwerte (Implementing Regulation (EU) 2025/2621 Annex I/IV as corrected by (EU) 2026/1740 (Commission file v2, 6 Aug 2026)); European Commission proposal COM(2025) 989, Annex I (17 December 2025), procedure 2025/0419(COD). Der Vorschlag ist kein geltendes Recht. Keine Rechts- oder Zollberatung; siehe Haftungsausschluss.