Fällt HS 8424 (Sandstrahlmaschinen...) unter das CBAM?
Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und..., …
Für 2028 vorgeschlagen
Noch nicht. 4 KN-Codes der Position 8424 stehen im Vorschlag der Kommission, das CBAM ab dem 1. Januar 2028 zu erweitern.
Heute nicht erfasst, aber die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Produkt ab dem 1. Januar 2028 aufzunehmen. Das ist ein Vorschlag: Das Europäische Parlament und der Rat können ihn noch ändern.
Ab 2028 vorgeschlagen
| KN-Code | Produkt |
|---|---|
| 8424 30 | Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Geräte |
| ex 8424 82 10 | Bewässerungsgeräte für die Land- und Gartenwirtschaft (Nur, wenn es Stahl oder Aluminium enthält.) |
| ex 8424 89 | Andere Apparate zum Verteilen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver (Nur, wenn es Stahl oder Aluminium enthält.) |
| ex 8424 90 | Teile von Spritz- und Sprühgeräten, Feuerlöschern und Spritzpistolen (Nur, wenn es Stahl oder Aluminium enthält.) |
Was jetzt zu tun ist
Noch ist nichts zu zahlen. Abnehmer planen Verträge aber ein Jahr im Voraus; beginnen Sie deshalb jetzt mit Aufzeichnungen über Brennstoffe und Strom, und fragen Sie Ihre Stahl- oder Aluminiumlieferanten nach ihren Emissionsdaten.
Quellen: EU-Standardwerte (Implementing Regulation (EU) 2025/2621 Annex I/IV as corrected by (EU) 2026/1740 (Commission file v2, 6 Aug 2026)); European Commission proposal COM(2025) 989, Annex I (17 December 2025), procedure 2025/0419(COD). Der Vorschlag ist kein geltendes Recht. Keine Rechts- oder Zollberatung; siehe Haftungsausschluss.